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26 Mai |
Zusatzversicherung für die Zähne – Gut für die Zähne Finanzen
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Wenn jemand sich teueren Zahnersatz wie Implantate leisten will, für den lohnt sich vor allem eine private Zusatzversicherung für die Zähne. Wo früher mal die Goldkrone reichte, muss es jetzt für viele auch beim Backenzahn die Keramik-Vollverblendung sein, denn das makellose Gebiss ist zum Statussymbol geworden.
Die Gesamtkosten für Brücken, Implantate und Prothesen haben sich laut einer Studie des AOK-Bundesverbands von 2004 auf 2005 im Schnitt von 796 € auf 1030 € pro Behandlungsfall erhöht. Der durchschnittliche Kassenzuschuss von 460 auf 439 €, sank zugleich. Deshalb haben schon rund 8,7 Millionen gesetzlich Versicherte eine private Zusatzversicherung abgeschlossen.
Den Vertrag haben viele über ihre gesetzliche Krankenkasse vermittelt bekommen. Zu diesem Angebot ihrer Kasse, sollten die Kunden doch besser nicht blind zugreifen. Die Kassen arbeiten nämlich nur mit einem oder wenigen Versicherern zusammen. Oft sind deren Angebote die gleichen, die in der Regel auch frei verkauft werden. Hier erhält das Kassenmitglied sie nur etwas günstiger.
Der Beitrags Rabatt von 5 bis 10% macht aber jedoch ein leistungsschwaches oder überbetreutes Angebot nicht wett, wenn die Kasse mit so einem Versicherer zusammenarbeitet. Die Kunden sollten deshalb umgekehrt vorgehen: Zunächst die gewünschten Leistungen auswählen mit dem möglichst günstigsten Tarif und anschließend dann bei der Krankenkasse nachfragen, ob sie ihren Versicherten mit diesem Angebot zu einem ermäßigten Beitrag vermittelt.
In einem Test wurden 36 Zusatzversicherungen untersucht, davon fünf spezielle Angebote für Senioren. Sowohl die Leistungen als auch die Preise klaffen weit auseinander: Zum Beispiel reichten die Beiträge für eine 43-jährige Neu-Kundin von 3 Euro Monatsbeitrag bei dem günstigsten und beliefen sich beim teuersten Anbieter bis 33 €. Die Leistungen für Implantate sind ebenso unterschiedlich, vom teuersten Anbieter würde die Kundin 827 € erstattet bekommen vom günstigsten Anbieter gar nichts.
Es ist bei einigen Anbietern möglich, zusammen mit dem Zuschuss von der Krankenkasse die Kosten mit 85% abzudecken. Der Kunde sieht es auf einen Blick einer privaten Zusatzversicherung nicht an, wie viel sie leistet. Selbst für Experten sind die Versicherungsbedingungen schwer zu durchschauen. Unter anderem liegt es auch an den komplizierten Abrechnungsverfahren für gesetzliche krankenversicherte. Die Krankenkasse beteiligt sich seit 2005 nämlich nicht mehr prozentual an den Kosten für eine Brücke oder Krone, sondern zahlte den Restzuschuss, der von medizinischem Befund abhängt.
Beispielsweise geht die Kasse für einen erhaltungswürdigen Seitenzahn, von den Kosten für eine Metallgusskrone aus. Hier wird die Regelversorgung mit 234,62 € angesetzt. Davon beträgt der feste Zuschuss 50%, also 117,31 €. Der Kassenzuschuss erhöht sich auf 60% des Beitrags für die Regelversorgung, wenn jemand in den vergangenen fünf Jahren jährlich zur Vorsorge beim Zahnarzt war und seine Zähne gut gepflegt waren. Er steigt sogar auf 65%, wenn die Vorsorge im Bonusheft 10 Jahren nachgewiesen werden kann, in diesem Beispiel 152,50 €.
Die Kassenleistung erhöht sich nicht, wenn sich der Patient einen teueren Zahnersatz anfertigen lässt, als die Regelversorgung, beispielsweise ein Implantat anstelle einer Brücke. Es kommen in solchen Fällen aber weitere Kosten, an denen sich die Kasse nicht beteiligt, die der Zahnarzt nach der teuren Privat zahnärztlichen Gebührenordnung in Rechnung stellt. Hier werden dann auch Material- und Laborkosten höher.
Deshalb lohnt sich vor allem für Menschen die höherwertigen Zahnersatz wünschen eine private Zusatzversicherung. Keiner der Angebote garantiert jedoch eine hundertprozentige Kostenübernahme für so teueren Zahnersatz. Fast immer bleiben 10 bis 15% der Gesamtrechnung beim Patienten hängen. Wenn jemand mit der Regelversorgung, beispielsweise einer Metallkrone, zufrieden ist, sieht es anders aus. Die gesetzliche Kasse trägt hierfür von der Rechnung 50%, mit dem Bonus bis zu 65%. Hierbei sind die verbleibenden Restkosten überschaubar, so dass man dafür nicht unbedingt eine Versicherung braucht.
Auch für aufwändige Behandlungsfälle kommen auf den Patienten höchstens 300 bis 400 € zu. Für Menschen mit sehr geringem Einkommen kann das zwar ein Problem sein, aber für sie gibt es eine Härtefallregelung, nach der sie auf Antrag bis zum doppelten Festzuschuss von ihrer Krankenkasse erhalten können. Meist werden die anderen die Rechnung aus ihren Ersparnissen zahlen können. Menschen die schlechte Erfahrung mit dem Sparen in eigener Regie haben und sicher sein wollen, hilft jedoch eine Zusatzversicherung, dass sie sich die neuen Zähne leisten können, sogar wenn auch im selben Monat noch eine andere hohe Rechnung zu bezahlen ist.
Nicht jeden Kunden nehmen private Versicherer. Interessenten die zu schlechte Zähne haben, können Sie ablehnen. Es kommt manchmal vor, dass sie diesen Kunden auch Tarife mit erhöhtem Beitrag anbieten oder schließen Leistungen für bereits schadhafte Zähne aus. Oft wird dann der Versicherungsschutz so teuer oder lückenhaft, dass er sich nicht mehr lohnt.
Willkommen sind neue Kunden oft nur bis zu einem Höchsteintrittsalter. Einige Anbieter verweigern bereits 61-jährige den Vertrag, andere ziehen die Grenze bei 66, 71 oder 76 Jahren. Es gibt allerdings auch wenige Anbieter ohne Höchsteintrittsalter. Deshalb haben ältere viel weniger Auswahl. Daran ändern auch spezielle Seniorenangebote die jetzt auf den Markt kommen nicht viel. Bislang gibt es unter ihnen keinen mit Hochleistungstarife.
Also lohnt es sich, bereits in jüngeren Jahren eine Zusatzpolice abzuschließen. Denn der Versicherer darf bestehende Verträge nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr kündigen, egal wie alt der Kunde ist. Es geht nicht, wenn man sich schnell noch versichern möchte und eine Zahnsanierung ansteht. Der Versicherer übernimmt die Kosten nicht, wenn ein Zahnproblem bei Vertragsabschluss bekannt oder eine Behandlung geplant war.
Der Versicherte erhält ohnehin die erste Leistung aus einer Zusatzpolice frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Und die Leistungen sind oft in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren eingeschränkt.
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