30
Jul

Rentner und die Krankenversicherung

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Auch im Rentenalter müssen alle krankenversichert sein. Dies gilt für gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte gleichermaßen. Gesetzlich Krankenversicherte werden mit dem Renteneintritt automatisch pflichtversichert. Bei privat Krankenversicherten ändert sich mit Rentenbeginn nichts. Man zahlt als Rentner weiterhin in die Krankenversicherung ein. Die Beitragshöhe richtet sich dabei danach, wie lange der Beitragszahler bereits bei der Krankenversicherung Mitglied ist und wie teuer die Krankenversicherung im Vergleich zu anderen Krankenversicherern ist. Je jünger das Eintrittsalter in die private Krankenversicherung war, je mehr Altersrückstellungen konnten aufgebaut werden, was den Beitrag zur privaten Krankenversicherung mindert. Für wen die private Krankenversicherung nach Renteneintritt zu teuer wird, kann entweder auf einen günstigeren Tarif umsteigen, bei dem sich natürlich auch die Leistungen vermindern. Als letztes Mittel muss der neu eingeführte Basistarif gewählt werden. Hier ist das Leistungsspektrum der privaten Krankenkasse an das der gesetzlichen Krankenkassen angelehnt.
Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten alle Rentner, egal wo sie versichert sind. Unterscheide gibt es nur in der Bezuschussung. Während der Staat bei gesetzlich Versicherten die Hälfte der Beiträge übernimmt, beträgt der Höchstsatz der Zuschüsse für privat Versicherte maximal 235 Euro im Monat.




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