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19 Jun |
Rente zu gering – Wenn die Rente nicht reicht… Finanzen
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Dann kann man zusätzlich Geld vom Staat bekommen. Viele Rentner wissen dies nicht. Im Anschluss finden Sie neun Fakten, die man auch Bekannten oder Freunden erzählen sollte, auch wenn man selbst nicht betroffen ist.
Die Preise steigen sehr schnell, ob Lebensmittel oder Heizung. Und die Renten? Nahezu bleiben die gleich. Jeder vierte Rentner erhält schon heute weniger als 500 € Rente im Monat. Und die Zahl wird steigen derer, die wenig Rente erhalten. Denn dazu führen die schärferen Gesetze, dass viele Rentner mit ihrer Rente kaum über die Runden kommen werden. Die neue Grundsicherung hilft aber genau dann und weitere staatliche Leistungen, von der aber viele Rentner nichts wissen:
1. Auch Rentner erhalten Grundsicherung.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zusätzlich bekommt, wer zu wenig Rente erhält die so genannte bedarfsorientierten Grundsicherung (bis zu 785 €). Dabei ist sehr wichtig: diese staatliche Hilfe erhalten Rentner selbst, wenn die eigenen Kinder oder Enkel gut verdienen und helfen könnten. Beim Sozialamt wird die Grundsicherung beantragt. Sie besteht aus:
- dem Eck-Regelsatz.
- Der Miete (Aufwendungen für die Unterkunft und die Heizung) und
- den Beiträgen zu eigenen Kranken-und Pflegeversicherung.
2. Wer behindert ist, erhält noch mehr.
Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “G” ist entscheidend. Wer diesen Schwerbehindertenausweis besitzt, erhält zum Regelsatz weitere 17% zusätzlich. Der Mehrbedarf soll damit abgedeckt sein, die eine Behinderung mit sich bringt. Wichtig: es muss dieser Mehrbedarf nicht nachgewiesen werden. Für Behinderte werden auch andere Leistungen aufgestockt. Zum Beispiel gewähren viele Bundesländer ein erhöhtes Wohngeld – hier bei der Wohngeld Stelle nachfragen.
3. Auch Eigentümer erhalten Wohngeld.
Wenn Rentner viel Miete zahlen müssen, können Sie auch Wohngeld erhalten. Aber: Wohngeld können auch Besitzer von Eigentumswohnungen und Hausbesitzer mit hohen Kosten, z.B. für einen Kredit, Wohngeld erhalten. Und zwar als so genannten Lasten-Zuschuss. Das Wohngeld beziehungsweise der Lasten-Zuschuss muss bei der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung beantragt werden. Wichtig: das Wohngeld wird immer nur für 12 Monate gewährt, danach muss es neu beantragt werden. Wie viel Lasten-Zuschuss beziehungsweise Wohngeld gezahlt wird, hängt ab von: dem eigenen Einkommen, der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familien-Mitglieder, der Belastung beziehungsweise der Miete. Alles was für die eigene Wohnung zu bezahlen ist, zählt hierzu. Wer jedoch im Alter einer Grundsicherung erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das gilt aber nur, wenn beim Berechnen dieser Leistung die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt wurden. Man kann sie aber extra beantragen, wenn bei der Grundsicherung Wohnen beziehungsweise Miete nicht mitberechnet wurden.
4. Für die Gesundheit weniger Zuzahlung.
Man muss auch mit einer geringen Rente die Zuzahlung bei der Apotheke oder beim Arzt leisten. Aber: für Heil-und Hilfsmittel, Praxisgebühr, Krankenhaus-Aufenthalte und Medikamente müssen maximal 2% des Jahreseinkommens verwandt werden. Ist dieser Betrag erreicht, sollte man bei der Krankenkasse sich für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen. Im nächsten Jahr muss aber dann wieder solange zugezahlt werden, bis die zwei-Prozent-Grenze wieder erreicht ist. Wichtig: man sollte sich überall wo man Zuzahlungen leisten muss, einen Beleg ausstellen lassen – und im Laufe eines Jahres immer wieder die Belege addieren, um ein Gefühl für die bereits gezahlte Summe zu erhalten.
5. Für alle chronisch Kranke ein ganz besonderer Schutz.
Die Grenze für die Zuzahlung liegt bei jemanden der chronisch krank ist, sogar bei nur einem Prozent des Jahreseinkommens. Wer Asthma oder Diabetes hat, gilt als chronisch Krank, aber auch der der wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztliche Behandlung benötigt, oder zu 60% behindert oder erwerbsgemindert ist. Auch hier gilt: Immer wieder nachrechnen.
6. keine Rundfunk- und Fernsehgebühren mehr.
Alle Rentner die Grundsicherung erhalten, können sich davon befreien lassen. Für alle die schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen “RF” verfügen, ist das auch möglich. Pro Monat werden dann 5,52 € nur für den Radio-Empfang beziehungsweise 17,03 € für den Radio- und TV-Empfang gespart. Bei der GEZ in Köln muss dies beantragt werden. Für drei Jahre wird diese Ermäßigung genehmigt, danach muss sie neu beantragt werden.
7. Günstiger telefonieren.
Wer schon von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit worden ist, kann auch den sozialen Tarif der Deutschen Telekom nutzen. 6,94 € (beziehungsweise 8,72 € für blinde, gehörlose und sprachbehinderte Personen) werden dann monatlich den Telefon-Konto gutgeschrieben. Wichtig: Hier handelt es sich nicht um eine staatliche Sozialleistung. Dies muss direkt bei der Telekom beantragt werden. Nur für private Festnetz-Kunden der Deutschen Telekom ist der Sozialtarif möglich.
8. Fast kostenlos Zug und Bus fahren.
Unentgeltlich fahren Schwerbehinderte und ihre Begleiter mit Bussen oder Zügen im Nahverkehr. Allerdings ist dies erst möglich, wenn man beim Versorgungsamt eine Wertmarke für den Schwerbehindertenausweis gekauft hat. In der Regel kosten sie für ein halbes Jahr 30 Euro, für ein ganzes Jahr 60 Euro. Wichtig: man erhält die Marke aber umsonst, wenn im Ausweis “H” (hilflos) oder “Bl” (blind) vermerkt ist.
9. Immer neu beantragen.
Für Rentner sind die allermeisten zusätzlichen Sozialleistungen befristet, manchmal für ein Jahr, manchmal auch für drei Jahre. Das heißt, diese Hilfe muss man jeweils neu beantragen und erhält sie nur für diese bestimmte Zeit. Damit keine Lücke entsteht, diese Leistung bevor sie abläuft, immer rechtzeitig neu beantragen. Die Leistungen werden nie rückwirkend gewährt.
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Tags: Behinderung, chronisch Kranke, Entfall Rundfunk- und Fernsehgebühren, Grundsicherung für Rentner, Günstiger telefonieren, keine Rundfunk- und Fernsehgebühren, Rente reicht nicht, Rente zu gering, Rentner, schwerbehinderte Rentner, Schwerbehinderte Zug und Bus fahren, Schwerbehindertenausweis, Wohngeld für Eigentümer, zusätzlich Geld vom Staat, Zuzahlungen für die Gesundheit
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Kommentare
9 Kommentare zu “Rente zu gering – Wenn die Rente nicht reicht…”
Kommentar schreiben!
Mehr zum Thema Grundsicherung findet man auch hier: http://www.rente-xxl.de/rente/grundsicherung-bei-der-rente/
bekomme 832€ rente bin 100% Schwerbeschädigt
kann ich Wohngeld beantragen
Ich bekomme mit meimer Frau zusammen eine
Rente von 580Euro.Wir haben ein Eigenheim
mit Grundstück.Leider reich unser geringes
Einkommen nichtfür die Unkosten.Wieviel kann ich
mit meiner Frau angespart haben, um mir Zuschüsse
z.B. Wohngeld und was zu noch beantragen. Wir
sind beide fast 63 Jahre alt.
Praxisgebühr, Krankenhaus-Aufenthalte und … Alle Rentner die Grundsicherung erhalten, können sich davon befreien lassen. …
gilt obiger Satz auch für gesunde Rentner mit
Grundsicherung und minimalen Gesundheitskosten?
ich ärgere mich darüber daß ich mit meinem knappen
Geld 10€ Eintritt zahlen soll, wenn ich meine seltenen Entzündungen an Leib oder Zahnfleisch mal medizinisch Abklärung lassen wollte.
bitte um klare Hinweise, wie ich ohne PraxisEintrittsKosten zu meinen seltenen Untersuchungen, Ohne Quartalsspekulationen kommen
kann.
mit dankendem Gruß!
reiner Merkel
[...] der Steuererklärung muss aber niemand Angst haben, da viele Rentner durch eine geringe Rente und hohe Werbungskosten nicht über dem Freibetrag liegen. Alle [...]
Mein Mann hat von der Krankenkasse eine ambulante Reha genehmigt bekommen,die Kasse zahlt aber nur 13.-€ am Tag,das ist zu wenig, gibt es von irgend einer Behörde zuschüsse fur Unterkunft wärend der Reha. Mein Mann ist zu 100% behindert mit den Merkzeichen G und B. ich als Begleitperson müsste alles selber zahlen. Vielen Dank
[...] 2003 gibt es die Grundsicherung für Rentner. Sie gilt als Sozialleistung, die sich am Bedarf eines Antragsstellenden orientiert. Und [...]
[...] Leben läuft weiter. Die Miete muss bezahlt werden. Andere Fixkosten bleiben ebenso bestehen. Nur weniger Haben steht plötzlich auf dem Kontoauszug. Und die dann zusätzlichen Ausgaben für Medikamente oder Therapien treiben das Soll in [...]
ich bun zu 100% behindert, und erhalte rente und grundsicherung. möchte bitte wissen, ob es im jahr leistungen von der grundsicherung gibt, z.ß. einmalzahlungen, die nicht zurück gezahlt werden müssen. und für was kann ich diese einmalzahlungen verwenden?