20
Jun

Rente – Die neuen Hinzuverdienst-Regeln

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Man sollte rechnen, wenn man sich neben der Rente was dazu verdienen will, damit nichts gekürzt wird. Es hängt von zwei Dingen ab, wieviel ein Rentner neben der eigenen Rente noch dazuverdienen darf:

Es ergeben sich aber neue Hinzuverdienst-Grenzen, weil im letzten Jahr die Renten um 0,54% gestiegen sind. Auf die sollte jeder achten, weil nämlich sonst die Rente gekürzt wird und sogar kräftig. Folgende Grundsätze gelten hierbei:

Die jeweiligen Hinzuverdienst-Grenzen sind maßgeblich. Beispielsweise bedeutet dann ein Euro Nebenverdienstes mehr: Statt einer vollen Rente wird nur noch Zwei-Drittel-Rente oder einer Zwei-Drittel-Rente wird nur noch eine halbe Teilrente gezahlt. Nach einem komplizierten Verfahren wird die zulässige Höhe des Nebenverdienstes individuell berechnet. Die Hinzuverdienst-Grenzen richten sich daher nach zwei Faktoren:

Es gibt keine starren Zuverdienst-Grenzen, weil diese Faktoren bei jedem individuell zu Buche schlagen. Mit einer Überschlags-Rechnung kann sie aber jeder Frührentner selbst schätzen:

In der Anlage 19 findet man auch, für einen selbst die maßgeblichen Entgeltpunkte im Rentenbescheid.

… bei durchschnittlichen Verdienst

Für alle Frührentner ist der Verdienst vor der Frührente maßgeblich.

(etwa 2.460 Euro netto Verdienst 2007, entspricht 3 Entgeltpunkten. Alle Angaben in Euro.)

West                Ost

1/3-Teilrente   1.836,27         1.613,99

1/2-Teilrente   1.379,18         1.212,23

2/3-Teilrente   922,08            810,46

… bei unterdurchschnittlichen Verdienst

West                Ost

1/3-Teilrente   918,14            806,99

1/2-Teilrente   689,59            606,12

2/3-Teilrente   461,04            405,23

(etwa 1.230 Euro netto, entspricht 1.5 Entgeltpunkten. Alle Angaben in Euro)




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