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22 Apr |
Reisekrankenversicherung – Krank werden im Ausland Finanzen
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Die Bedingungen bei Reisekrankenversicherung sind bei vielen Reisekranken-Versicherer verbessert worden. Es können sich aber Menschen mit einer Vorerkrankung nicht blindlings auf den Schutz verlassen. Wenn man sich z.B. zuhause eine Nebenhöhlenentzündung zuzieht, die aber noch nicht ausgeheilt ist und man denkt: “Aber das wird sich wohl noch im Urlaub besser”, denn der Hausarzt sah hier schließlich kein Problem und außerdem bekomme ich ja auch Antibiotika, damit bekam ich das ja immer problemlos weg. Wer dann im Ausland doch einmal einen Arzt benötigt, der kann auf seine Kosten sitzen bleiben, denn in einem solchen Fall kann die Auslandsreise-Krankenversicherung die Übernahme der Kosten verweigern.
Sie könnte mit Hinweis auf einen Paragraphen in ihren Bedingungen argumentieren, dass die Erkrankung ja bereits im Heimatland bekannt gewesen sei. Dieser Paragraph schließt den Schutz aus, wenn Versicherte damit rechnen müssen, dass ihre Beschwerden während der Reise, einen Arztbesuch erforderlich machen. Das sind zwar kleine Worte, aber sie haben große Wirkung. Oft hängt es bei Reiseversicherungen von einigen wenigen Worten im Vertrag ab, ob sie bei einer Krankheit im Urlaub zahlen oder nicht. Deshalb sollte man vorher prüfen, wie verbraucherfreundlich die Bedingungen der Anbieter sind. Denn die Bedingungen sind entscheidend dafür, dass der wichtige Schutz für Reisen ins Ausland auch wirklich greift.
Hier sollte man bei der Auswahl des Tarifs nicht nach dem Preis gehen, sondern danach wie gut diese Bedingungen sind. Vor allem bei Vorerkrankungen wie sie gerade geschildert wurden, kann es zum Streit mit Versicherungen kommen. Viele Versicherungen schreiben in ihren Bedingungen, dass sie nur zahlen, wenn die Krankheit am Urlaubsort “akut”, “unerwartet” oder “unvorhergesehen” auftritt. Mit diesen Begriffen, können sich die Versicherer leicht herausreden.
Insbesondere bei chronischen Krankheiten, heißt es dann schnell, die Krankheit sei nicht unvorhergesehen. Am besten wählt man einen Anbieter, der nur dann den Schutz verweigert, wenn die Behandlung vor Reiseantritt im Ausland ausdrücklich geplant oder aufgrund einer ärztlichen Diagnose absehbar war. So ist man dann auf der sicheren Seite.
Allen gesetzlich Krankenversicherten ist eine Reiseversicherung mit sehr guten Bedingungen zu empfehlen. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keinerlei Kosten, bei Ländern außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Nicht immer bekommen Urlauber auch innerhalb Europas die Behandlungskosten voll erstattet. Die Kasse zahlt nie einen Krankenrücktransport.
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