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Die Haus-Grundbesitzerhaftpflicht – Ein Muss für jeden Mieter

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Jeder Eigentümer einer Wohnung oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks sowie ein Vermieter braucht die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht. Rund 400.000 Immobilien werden von Jahr zu Jahr in Deutschland vererbt. Wer seinen Erbteil vermieten will, muss sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern. Deshalb ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für ihn unerlässlich.

Diese Police braucht jeder Vermieter, egal ob er ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, oder ein Mehrfamilienhaus besitzt und vermietet. Auch Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Besitzer unbebauter Grundstücke müssen eine solche Police haben. Denn jeder Eigentümer haftet, wenn jemand im Garten, im Treppenhaus, oder vor dem Gebäude zu Schaden kommt. Hier deckt eine Police das finanzielle Risiko ab. Wenn durch einen losen Dachziegel ein Auto beschädigt, oder ein Passant getroffen wird zahlt der Versicherer.

Der Versicherer zahlt auch wenn ein abgebrochener gefrorener Eiszapfen von der Dachrinne fällt und den Nachbarn verletzt, oder wenn ein Besucher auf dem nicht gestreuten Grundstück ausrutscht und sich ein Bein bricht. In diesem Falle kommt eine Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers dafür nicht auf. Die Privathaftpflichtversicherung decken nur solche Schäden ab, die nur rund um einen Selbst genutztes Einfamilienhaus vorkommen. Wenn ein Besucher auf einer maroden Treppe stürzt, so dass er erwerbsunfähig wird, muss der Hauseigentümer mit Geldforderungen in Millionenhöhe rechnen. Hier kommen Schmerzensgeld, Behandlungskosten und eine lebenslange Rente auf ihn zu. Aus diesen Gründen, sollte die Versicherungssumme nicht niedriger als 3 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden sein.

Der Eigentümergemeinschaft machen manche Gesellschaften günstige Angebote. Hier sollten die Wohnungseigentümer unbedingt das Geld für eine Police investieren. Denn die Privathaftpflichtversicherung der einzelnen Eigentümer zahlt zwar, wenn jemand innerhalb der Wohnung selbst zu Schaden kommt. Wenn aber jemand im Treppenhaus, im Garten, oder auf dem Gehweg zu Schaden kommt zahlt sie jedoch nicht. Wesentlich weniger Versicherungsbeitrag zahlt jemand für ein unbebautes Grundstück wie zum Beispiel für ein Haus. Aber auch hier sind die Preisunterschiede.

Eure Plaudertasche




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