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7 Apr |
Abgeltungssteuer 2009 – Anleger gewinnen meistens Finanzen
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Zinssparer schneiden besser ab, wenn die Abgeltungssteuer im Jahr 2009 kommt. Es kommt darauf an, ob die Anleger mit ihren Investments vor allem Zinsen oder Kursgewinne erzielen wollen. In dieser Hinsicht hängt es davon ab, ob die Abgeltungssteuer günstig oder ungünstig ist.
Die meisten Anleger gewinnen, weil sie in Anlagen wie Sparbüchern, Festgeldkonten, Bundesschatzbriefen und Rentenfonds investiert haben, die sichere Zinsen bringen. Das Finanzamt will dafür ab 2009 höchstens noch 25% Abgeltungssteuer haben. Der Höchstsatz beträgt zurzeit von 45%. Weniger Steuern als bisher zahlen Anleger, die Zinseinkünfte erzielen, wenn sie jährlich über 15000/30.000 € (Alleinstehende/Ehepaare) Einkommen versteuern müssen. In diesem Fall ist dann ihr Steuersatz höher als von 25%.
Hat der Anleger zurzeit 20.000 € mit 4% Zinsen angelegt, bleibt ihm je nach Steuersatz 2,2 bis 3,4%. Es sind aber mindestens 3% mit der Abgeltungsteuer. Anleger können sich die Differenz über die Steuererklärung zurückholen, wenn der eigene Steuersatz niedriger als von 25% ist. In 2009 muss keiner mehr Steuern für Zinseinkünfte zahlen als jetzt. Ungünstig ist die Abgeltungssteuer für diejenigen, die meistens mit Papieren wie Aktienfonds und Aktien auf Kursgewinne setzen. Zurzeit sind Kursgewinne steuerfrei, wenn die Papiere über ein Jahr gehalten werden.
Dagegen sind es ab 2009 Kapitaleinnahmen, für die bis zu 25% Steuer fällig sind. Wenn Anleger Papiere über ein Jahr halten, sinkt dadurch die Nachsteuerrendite. Wenn jemand ab 2009 10 jahrelang, 100 Euro im Monat in einen Aktienfonds mit 9% Wertzuwachs im Jahr einzahlt, der verliert durch die Abgeltungssteuer für die Kursgewinne 1,28 Prozentpunkte Rendite. Es sind aber auch Wertsteigerungen für die Altersvorsorge, aus Fondsparplänen oder für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen von der Abgeltungssteuer betroffen.
Dagegen ändert sich nichts steuerlich, bei Anlagen mit Fonds gebundenen privaten Rentenversicherungen, Riester-Fonds Sparplänen und einigen anderen Geldanlagen. Es können aber viele noch die Abgeltungssteuer umgehen. Und zwar wenn sie Papiere wie Aktien und Fondsanteile vor 2009 kaufen und mindestens ein Jahr lang halten, dann bleibt das Finanzamt außen vor. Hiervon ausgenommen sind Zertifikate, hier müssen die Anleger nach den 14.3.2007 angeschaffte Papiere nicht nur ein Jahr halten, sondern auch bis 30.6.2009 wieder abstoßen. Andernfalls zahlen sie für spätere Kursgewinne beim Verkauf bis zu 25% Abgeltungssteuer.
Es kommt vor, dass die Abgeltungssteuer für Anleger mit Kursgewinnen aber auch günstiger ist. Denn wenn sie Papiere wie Aktienfonds kürzer als ein Jahr halten, zahlen Sie für den vollen Kursgewinn zurzeit bis zu 45% Steuern. Im Gegensatz dazu sind es ab 2009 höchstens 25%. Anleger die direkt in Aktien investieren schneiden dabei weniger gut mit der Abgeltungssteuer ab, denn sie ist für den vollen Kursgewinn fällig. Bisher war die Hälfte bei Aktienverkäufen steuerfrei.
Fährt man Verluste bei Investments wie Fonds ein, zieht das Finanzamt sie ab 2009 von Kursgewinnen, Zinsen und Dividenden ab. Dagegen werden Verluste aus Aktien lediglich mit den Kursgewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet. Verluste und Gewinne beim selben Geldinstitut verrechnen die Mitarbeiter, bevor sie die Abgeltungssteuer abziehen. Man kann die Verluste aus der Zeit vor 2009, bis 2013 noch von Kursgewinnen aus Wertpapierverkäufen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften wie Immobilienverkäufen abziehen lassen. Danach bleibt nur die Verrechnung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Für Anleger kann es günstiger als jetzt sein, wenn sie für ihre Papiere nicht nur Kursgewinne, sondern auch Dividenden bekommen. Denn die Steuern sinken ab 2008, für die Gewinne die Kapitalgesellschaften zahlen. Wenn die Gesellschaft den Steuervorteil weitergibt, bekommen dadurch Aktionäre mehr Dividende als jetzt. Die Dividenden sind ab 2009 zwar nicht mehr zur Hälfte sondern voll steuerpflichtig. Dafür sind dann bis zu 25% Abgeltungssteuer fällig. Aktionäre können durch die niedrige Unternehmensteuern trotzdem mit mindestens 30% besser als bisher abschneiden.
Bevor die Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bei den Banken und Sparkassen gutgeschrieben werden, werden die Abgeltungssteuer samt Solidaritätszuschlag vorher abgezogen. Ausländische Quellensteuer und Kirchensteuer können die Anleger mitabziehen lassen. Die Anleger müssen dann nur noch Kapitaleinnahmen bis 801/1602 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) im Jahr steuerfrei stellen lassen. Dieser Sparerpauschbetrag deckt auch die Werbungskosten wie Depotgebühren ab. Der Einzelnachweis entfällt hierbei. Ab 2009 müssen viele durch die Abgeltungssteuer, ihre Kapitaleinnahmen nicht mehr beim Finanzamt angeben.
Eure Plaudertasche
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Tags: Abgeltungssteuer, Aktien, Aktienfonds, Aktienverkäufen, Altersvorsorge, Anleger, Banken, Bundesschatzbriefen, Depotgebühren, Dividenden, Festgeldkonten, Geldanlagen, Geldinstitut, Immobilienverkäufen, Investments, Kapitaleinnen, Kapitalgesellschaften, Kirchensteuer, Kursgewinne, Nachsteuerrendite, Quellensteuer, Rentenfonds, Rentenversicherungen, Riester-Fonds, Solidaritätszuschlag, Sparbüahmchern, Sparerpauschbetrag, Sparkassen, Sparplänen, Steuersatz, Wertpapierverkäufen, Wertzuwachs, Zertifikate, Zinseinkünfte, Zinsen, Zinssparer
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[...] Erfolge verbuchen kann, wäre ein Einstieg wohl möglich attraktiv, wenn auch nur für risikobewusste Anleger. [...]